Im Hinblick auf die gesetzliche Anhebung des Mindestlohns in Deutschland ab dem 01. Oktober 2022 auf 12,00 EUR/Std. passt die Zeitarbeitsbranche die Tarifverträge an.
Nach einem Verhandlungsmarathon von über 19 Stunden einigten sich die Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ auf eine Erhöhung des tariflichen Mindestlohns von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro in der Entgeltgruppe 1 ab 1. Oktober 2022. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von 11,60 auf 12,63 Euro, die Entgeltgruppe 2b bekommt künftig 12,93 statt bisher 12,20 Euro.
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